Aufnahmeverfahren Hochgrat Klinik

Sabine Weigel

Aufnahmeberaterin

Josef Scholz

Aufnahmeberater

Sandra Zirafi Hochgrat Klinik

Sandra Zirafi

Aufnahmesekretärin

Informationen zur Kostenübernahme

Die Hochgrat Klinik Wolfsried wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen im Akutbereich (§108/109 SGB V) belegt und ist beihilfefähig. Für das europäische Ausland ist eine Kostenübernahme im Rahmen der "Verordnungen über soziale Sicherheit der Europäischen Gemeinschaften" (S2-Schein) möglich.

Unsere Aufnahmeteams stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung, geben Informationen zum therapeutischen Konzept und beantworten alle offenen Fragen zu Ihrem Aufenthalt. Um sich auf den Klinikaufenthalt vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen den Besuch von Anonymen Selbsthilfegruppen. Kontaktadressen erhalten Sie vom Aufnahmeteam.

Benötigte Unterlagen
  • Vor Ihrer Aufnahme benötigen wir die Verordnung von Krankenhausbehandlung  (bei gesetzlich Versicherten) bzw. die Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. die Kostenzusage der Beihilfe, hierbei unterstützt Sie ein Facharzt für Psychiatrie, Neurologie oder Psychotherapeutische Medizin.
  • Den ausgefüllten Fragebogen Hochgrat Klinik
  • Einen 1-2-seitigen Situationsbericht, in dem Sie die Schwierigkeiten schildern, die zu Ihrem Aufnahmewunsch führen
  • Einen tabellarischen Lebenslauf
  • Einen Bericht Ihres ambulant behandelnden Psychotherapeuten über Ihre gegenwärtigen Schwierigkeiten sowie Behandlungsberichte über bisherige stationäre psychotherapeutische, psychosomatische und psychiatrische Behandlungen
  • Sollten Sie unter körperlichen Erkrankungen leiden, bitten wir Sie, uns die entsprechenden Befunde und Arztberichte zukommen zu lassen.
  • Das Formblatt Kurzbefund (vom einweisenden Arzt oder ambulanten Psychotherapeuten auszufüllen)
  • Die unterschriebenen Therapeutischen Vereinbarungen. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie mit den genannten Vereinbarungen einverstanden sind und mit diesen arbeiten möchten. Bei Fragen und/oder Unsicherheiten hierzu, bitten wir Sie herzlich, sich an uns zu wenden.

 

Auf dem Merkblatt Aufnahme sind alle wesentlichen Punkte zusammengefasst.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen und nach Prüfung durch unser Aufnahmeteam wird mit Ihnen ein Aufnahmetermin abgestimmt. Falls vorzeitig ein Platz frei wird und Sie kurzfristig anreisen können, ist auch eine unmittelbare Aufnahme möglich.

In der Kofferpackliste und der Information für die Anreise sind die Dinge zusammengefasst, die Sie bezüglich Ihres Aufenthaltes bei uns beachten bzw. mitbringen sollten.

Telefonsprechzeiten

Montag, Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Telefonnummer/Direktdurchwahlen:
08386/9622-457
08386/9622-452
08386/9622-463

Telefax: 08386/9622-600

E-Mail: aufnahme@hochgrat-klinik.de

Unsere Rezeption erreichen Sie ganztägig unter der Telefonnummer 08386/9622-0

Unterbringung

Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Zweibettzimmern.

Eine Unterbringung im Einzelzimmer ist dann möglich, sofern die Kosten hierfür von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung bzw. von Ihnen als Selbstzahler übernommen werden. Bitte klären Sie die Kostenübernahme eines Einzelzimmers vor Aufnahme in unsere Klinik ab.

Privatpatienten

Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten in der Regel die vollen Behandlungskosten bei einer Verordnung einer akut-stationären Krankenhausbehandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin. Zusätzlich benötigen Sie ein Attest eines der obengenannten Fachärzte zur Vorlage bei Ihrer Krankenversicherung.

Vor Antritt der stationären Behandlung müssen die Kostenübernahmen der Krankenkassen und Beihilfestellen schriftlich vorliegen.

Privatpatienten bieten wir zusätzliche Wahlleistungen:

  • Chefarzt-Behandlungs-Vertrag
  • Einzelzimmer (wenn vom Leistungsträger übernommen oder die Kosten werden selbst getragen)
  • zusätzliche Einzelgespräche mit dem Chefarzt
  • zusätzlich wöchentliche Veranstaltung für Chefarzt-Patienten:
    "Gesundbleiben durch Selbstmanagement"
    "Kommunikation und Beziehung"
Datenschutz-Information

Sehr geehrte Patientin,
Sehr geehrter Patient,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig.
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Klinik Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie haben.

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten

Die zuständige und verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten ist, soweit keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind:

HOCHGRAT KLINIK GmbH & Co. KG
Wolfsried 108
88167 Stiefenhofen
Tel. +49 8386 9622-0
E-Mail: info@hochgrat-klinik.de

Zweck der Datenverarbeitung:

Wir verarbeiten ihre personenbezogene Daten, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und uns und die damit verbunden Pflichten zu erfüllen. Hier zu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten. Dazu zählen alle Daten die auf einer ärztlichen Verordnung aufgeführt sind sowie Diagnosen, Therapievorschläge, -methoden und Befunde, die wir oder Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Therapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen, z. B. in Arztbriefen oder Therapieberichten. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Diese notwendigen Informationen benötigen wir, um eine sorgfältige Behandlung durchzuführen.
Zur Wiedererkennung bei der therapeutischen Arbeit wird bei Patientenaufnahme ein Foto erstellt und dieses in der Patientenakte mit aufbewahrt.

Übermittlung Ihrer persönlichen Daten:

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben, erlaubt oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte, andere Therapeuten, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und Abrechnungsstellen, sowie andere Kostenträger (Berufsgenossenschaft, Deutsche Rentenversicherung) sein. Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

Dauer der Speicherung:

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies gesetzlich gefordert ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben.

Ihre Datenschutzrechte:

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten

Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht der Datenübertragbarkeit zu.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für zukünftige Verarbeitungen zu widerrufen.

Kontaktdaten

Datenschutz: E-Mail: datenschutz@hochgrat-klinik.de
oder per Post:
Hochgrat Klinik Wolfsried
z.H. Datenschutzkoordinator
Wolfsried 108
88167 Stiefenhofen

Daten unseres Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzkanzlei Lenz GmbH & Co. KG

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Gibt es eine Möglichkeit schneller aufgenommen zu werden?

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich auf die sogenannte „Abrufliste“ setzen zu lassen, wenn Sie innerhalb von ca. 10 Tagen spontan anreisen können. Wir kontaktieren Sie dann, wenn kurzfristig ein Platz frei wird – auf diese Weise können Sie meist deutlich schneller zu uns kommen.

Wie lange ist die Behandlungsdauer in der Hochgrat Klinik?

Die Regelbehandlungsdauer beträgt 6 Wochen.

Kann die Behandlung auch kürzer oder länger sein?

Kürzere Behandlungen sind im Haus prinzipiell möglich, allerdings ist wichtig, dass bei einer Behandlungsdauer von unter 5 Wochen ein therapeutischer Prozess im Sinne des Therapiekonzepts nicht möglich ist. Der Aufenthalt kann dann lediglich das Ziel einer ersten Stabilisierung haben. Längere Behandlungen sind im Haus nur in akuten Ausnahmefällen möglich.

Kann ich in der Hochgrat Klinik eine Rehabilitationsbehandlung (Reha) bekommen?

Nein, die Hochgrat Klinik ist eine reines Akutkrankenhaus. Das heißt, dass wir ausschließlich akutstationäre Behandlungen anbieten, die über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Wie läuft die Kostenübernahme bei gesetzlich Krankenversicherten?

Von allen gesetzlich Versicherten benötigen wir für die Klärung der Kostenübernahme lediglich eine „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ (auch Einweisung genannt) mit einer Diagnose, die eine psychosomatische Krankenhausbehandlung rechtfertigt. Sie müssen diese Verordnung nicht an Ihre Krankenkasse weiterleiten – wir kümmern uns um die gesamte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Wie läuft die Kostenübernahme bei privat Krankenversicherten?

Von privat Versicherten benötigen wir im Vorfeld der Behandlung eine schriftliche Kostenzusage von Ihrer Versicherung und ggf. Ihrer Beihilfe. Häufig ist dafür eine fachärztliche Stellungnahme Ihres ambulanten Behandlers notwendig. Parallel zur Beantragung der Kostenzusage bei Ihrer Versicherung ist es sinnvoll Ihre restlichen Aufnahmeunterlagen bereits an uns zu senden.

Muss ich in der Hochgrat Klinik eine Zuzahlung leisten?

Wie in jeder Akutklinik in Deutschland müssen gesetzlich Versicherte in den ersten 28 Behandlungstagen pro Kalenderjahr einen Betrag von 10 € am Tag leisten. Sollten Sie im laufenden Jahr noch nicht in einer Krankenhausbehandlung gewesen sein, werden also 280 € fällig. Befreiungen davon können im Bedarfsfall bei der Krankenkasse beantragt werden.

Gibt es in der Hochgrat Klinik Einzelzimmer?

Zwei Drittel aller Zimmer im Haus sind Zweibettzimmer. Die reguläre Unterbringung erfolgt in Zweibettzimmern – dies entspricht auch unserem Behandlungskonzept, das Gemeinschaft und gegenseitige Unterstützung in den Mittelpunkt stellt. Sollte es Schwierigkeiten mit der/dem ZimmernachbarIn  geben, wird das zum Gegenstand der Therapie gemacht und als Chance verstanden.

Eine Unterbringung im Einzelzimmer ist in zwei Fällen möglich:

1. Sie haben eine private Krankenversicherung (bzw. Zusatzversicherung), die die Kosten für ein Einzelzimmer übernimmt.

2. Sie zahlen den Einzelzimmer-Aufschlag selbst.

Im Sinne des Therapiekonzepts empfehlen wir eine Unterbringung im Zweibettzimmer.

Kann ich in der Klinik vegetarisch bzw. vegan essen?

Jeder Patient kann frei zwischen Vollwertkost mit Fleisch und vegetarischer Kost wählen. Sollten Sie schon längere Zeit vegan leben, ist auch vegane Kost möglich. Bitte geben Sie uns dafür im Vorfeld Bescheid. Bitte beachten Sie, dass wir Menschen mit Ess-Störungen keine vegane Ernährung ermöglichen, da wir im Fall von Ess-Störungen eine restriktive Ernährung als zu großen Risikofaktor einstufen.

Ich habe Lebensmittelunverträglichkeiten, kann in der Klinik darauf eingegangen werden?

Wir haben eine sehr gute Küche, die unsere Speisen frisch zubereitet. Allerdings kann unsere Küche nicht wie eine Diätküche auf alle individuellen Bedürfnisse eingehen. Deshalb können wir Ihnen nur im Fall von schulmedizinisch diagnostizierten Erkrankungen (z.B. Zöliakie) eine gesonderte Kost anbieten. In solchen Fällen benötigen wir bereits vor Aufnahme ärztliche Befunde.

Gibt es ein Mindest- oder Höchstgewicht für die Aufnahme in die Hochgrat Klinik?

Bitte beachten Sie, dass die Gewichtsobergrenze für eine stationäre Aufnahme bei uns bei 120 kg liegt.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass unsere Schwesterklinik, die ADULA KLINIK in Oberstdorf die räumliche Ausstattung besitzt, auch Patient*innen mit einem Gewicht > 120 kg aufzunehmen. Wenn Sie Fragen hierzu haben, melden Sie sich bitte bei uns – wir beraten Sie gerne!

Der Mindest-BMI für eine stationäre Aufnahme in die Hochgrat Klinik liegt bei 17.

Werde ich von der Klinik „Krank geschrieben“?

Wir bestätigen für alle Patienten die Anwesenheit in unserer Klinik, was gleichbedeutend mit einer „Krankschreibung“ ist.

Wie verbindlich sind die therapeutischen Vereinbarungen?

Die therapeutischen Vereinbarungen sind die Grundlage unserer gemeinsamen Arbeit und daher verpflichtende. Bitte lesen Sie sich die therapeutischen Vereinbarungen aufmerksam durch und prüfen Sie, ob Sie sich darauf einlassen wollen. Sollten Sie sich darauf nicht einlassen wollen, ist eine Behandlung in der Hochgrat Klinik nicht möglich. Bedenken Sie bitte, dass Sie bei der Umsetzung der Vereinbarungen im Haus liebevoll therapeutisch begleitet werden.

Ist die Hochgrat Klinik eine DBT-Klinik?

In der Hochgrat Klinik wurden Elemente aus dem DBT-Programm in das Behandlungskonzept integriert. So haben Patienten mit Schwierigkeiten im Umgang mit starken Gefühlen und innerer Anspannung die Möglichkeit das entsprechende DBT-Modul unter therapeutischer Begleitung zu erarbeiten. Wichtig ist allerdings, dass wir keine reine DBT-Klinik sind und viele Elemente unserer Behandlung emotionsaktivierend wirken, was Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung auch überfordern kann.

Was ist der Unterschied zwischen der Hochgrat und der Adula Klinik?

Organisatorisch handelt es sich bei der Hochgrat und der Adula Klinik um getrennte Klinken. Beide haben denselben Eigentümer und dasselbe therapeutische Behandlungskonzept als Grundlage. Die Kliniken unterscheiden sich lediglich durch den Standort und die Größe. Gerne können Sie beide Kliniken bei den jeweiligen Besuchertagen kennenlernen.

Was bedeutet Kontaktfasten und ist es verpflichtend?

Das Kontaktfasten ist freiwillig. Es ist ein Angebot der Klinik und erleichtert den Einstieg in die Therapeutische Gemeinschaft und den Therapieprozess.

Darf ich Besuch bekommen?

In der Regel ist am Wochenende Besuch möglich.

An welchen Therapiegruppen werde ich teilnehmen?

Unser Vorgehen bei der Therapieplanung ist so, dass Sie als Patient im Aufnahmegespräch mit Ihrem Bezugstherapeuten zusammen besprechen, an welchen Therapiegruppen Sie teilnehmen werden. Dabei sollten Ihre Vorstellungen und Wünsche ebenso einbezogen werden, wie die diagnostische Einschätzung Ihres Bezugstherapeuten.

Überblick über das Einweisungs-Prozedere

Das Einweisungsprozedere in der Hochgrat Klinik