Aufnahmeverfahren Adula Klinik

Informationen zur Kostenübernahme

Die Adula Klinik Oberstdorf wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen im Akutbereich (§108/109 SGB V) belegt und ist beihilfefähig. Für das europäische Ausland ist eine Kostenübernahme im Rahmen der "Verordnungen über soziale Sicherheit der Europäischen Gemeinschaften" (S2-Schein) möglich.

Die Gemeinde Oberstdorf erhebt einen Kurbeitrag auf Übernachtungen. Die Hälfte dieses Kurbeitrags übernimmt die Adula Klinik, die restlichen 50% der Kosten werden an den Patienten weiterberechnet. Berechnungsgrundlage ist der jeweils gültige Kurbeitrag der Gemeinde Oberstdorf.

Unsere Aufnahmeteams stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung, geben Informationen zum therapeutischen Konzept und beantworten alle offenen Fragen zu Ihrem Aufenthalt. Um sich auf den Klinikaufenthalt vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen den Besuch von Anonymen Selbsthilfegruppen.

Benötigte Unterlagen

Vor Ihrer Aufnahme benötigen wir

  • entweder die Verordnung von Krankenhausbehandlung (bei gesetzlich Versicherten) oder die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse und ggf. Beihilfestelle (bei Privatversicherten).
    Die Verordnung von Krankenhausbehandlung kann durch eine/n Fachärztin/Facharzt oder eine/n niedergelassene/n psychologische/n Psychotherapeutin/Psychotherapeuten ausgestellt werden.
  • Das Formblatt Kurzbefund (vom einweisenden Arzt oder ambulanten Psychotherapeuten auszufüllen).
  • Den ausgefüllten Fragebogen Adula Klinik (von Ihnen ausgefüllt).
  • Einen von Ihnen selbstverfassten Situationsbericht (max. 2 Seiten; Schilderung Ihrer Problematik, der Zielsetzung für den Klinikaufenthalt und Aufzählung Ihrer inneren Stärken).
  • Das unterschriebene Formblatt Therapeutische Vereinbarungen. Dieses informiert Sie über die therapeutischen Rahmenbedingungen (siehe auch Therapiekonzepte/Therapeutische Vereinbarungen).
  • die unterschriebene Datenschutzerklärung für unser Partner-Labor.
  • Ggf. Behandlungsberichte über bisherige stationäre psychosomatische und psychiatrische Behandlungen.
  • Sollten Sie unter körperlichen Erkrankungen leiden, bitten wir Sie, uns die entsprechenden Befunde und Arztberichte zukommen zu lassen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Hinweise unter "Häufig gestellte Fragen"!
  • "Kostenübernahmeerklärung Kurbeitrag", von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben


Auf dem Merkblatt Aufnahme für die Aufnahme sind alle wesentlichen Punkte zusammengefasst!

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen und nach Prüfung durch unser Aufnahmeteam wird mit Ihnen ein Aufnahmetermin abgestimmt. Falls Sie vorzeitig anreisen können, ist auch eine zeitnahe Aufnahme möglich.

In der Kofferpackliste sind die Dinge zusammengefasst, die Sie bezüglich Ihres Aufenthaltes bei uns beachten bzw. mitbringen sollten.

Telefonsprechzeiten / Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner:
Svenja Prinz
, Leitung Aufnahmeabteilung
Barbara Uhl
, Stv. Leitung Aufnahmeabteilung
Tobias Schuster
, Aufnahmeberater


Montag bis Freitag: vormittags von 09:00 bis 11:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: nachmittags 13:00 bis 15:00 Uhr


Telefonnummer/ Direktdurchwahl:
08322 709-111

Telefax: 08322 709-403

E-Mail: aufnahme@adula-klinik.de

Unsere Rezeption erreichen Sie ganztägig unter der Telefonnummer 08322 709-0.

Unterbringung

Die Regelleistung der Krankenkasse beinhaltet ein Mehrbettzimmer, bei uns werden Sie in einem Zwei-Bett-Zimmer untergebracht.

Sie haben auch die Möglichkeit, ein Einzelzimmer in 4 verschiedenen Kategorien zu wählen. Die Kosten hierfür können ggf. von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden. Bitte klären Sie die Kostenübernahme eines Einzelzimmer Altbau oder Einzelzimmer Neubau vor Aufnahme in unserer Klinik ab.

Privatpatienten

Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die vollen Behandlungskosten bei einer Verordnung einer akut-stationären Krankenhausbehandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin.

Von der Krankenkasse muss die Kostenübernahmezusage vor Antritt der stationären Behandlung vorliegen. Beihilfestellen müssen vom Patienten über die vorgesehene stationäre Behandlung informiert werden. Die Übernahme der anteiligen Kosten durch die Beihilfe muss schriftlich vorliegen.

Privatpatienten bieten wir zusätzliche Wahlleistungen:

  • Chefarzt-Behandlungs-Vertrag
  • Einzelzimmer (wenn vom Leistungsträger übernommen oder die Kosten werden selbst getragen)
  • zusätzliche Einzelgespräche
  • Kleingruppe (max. Gruppengröße 8 Personen) bei approbierten psychologischen Psychotherapeuten
  • zusätzlich Chefarzt-Gespräche
  • 2 zusätzliche wöchentliche Module für Chefarzt-Patienten:
    "Achtsamkeit und Selbstfürsorge"
    "Kommunikation und Beziehung"
Datenschutz-Information

Sehr geehrte Patientin,
Sehr geehrter Patient,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig.
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Klinik Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie haben.

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten

Die zuständige und verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten ist, soweit keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind:

ADULA KLINIK GmbH & Co. KG 
In der Leite 6
87561 Oberstdorf
Tel. +49 8322 709-0
E-Mail: info@adula-klinik.de

Zweck der Datenverarbeitung:

Wir verarbeiten ihre personenbezogene Daten, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und uns und die damit verbunden Pflichten zu erfüllen. Hier zu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten. Dazu zählen alle Daten die auf einer ärztlichen Verordnung aufgeführt sind sowie Diagnosen, Therapievorschläge, -methoden und Befunde, die wir oder Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Therapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen, z. B. in Arztbriefen oder Therapieberichten. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Diese notwendigen Informationen benötigen wir, um eine sorgfältige Behandlung durchzuführen.
Zur Wiedererkennung bei der therapeutischen Arbeit wird bei Patientenaufnahme ein Foto erstellt und dieses in der Patientenakte mit aufbewahrt. um eine sorgfältige Behandlung durchzuführen.

Übermittlung Ihrer persönlichen Daten:

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben, erlaubt oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte, andere Therapeuten, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und Abrechnungsstellen, sowie andere Kostenträger (Berufsgenossenschaft, Deutsche Rentenversicherung) sein. Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

Dauer der Speicherung:

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies gesetzlich gefordert ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben.

Ihre Datenschutzrechte:

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten

Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht der Datenübertragbarkeit zu.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die

Einwilligung für zukünftige Verarbeitungen zu widerrufen.

Kontaktdaten

Datenschutz: E-Mail: datenschutz@adula-klinik.de
oder per Post:
Adula Klinik Oberstdorf
z.H. Datenschutzkoordinator
In der Leite 6
87561 Oberstdorf

Daten unseres Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzkanzlei Lenz GmbH & Co. KG
Herr Sven Lenz
Bahnhofstraße 50, D-87435 Kempten
Telefon: +49 831 930653-00
E-Mail: lenz@deutsche-datenschutzkanzlei.de

Beschwerden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: 

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27
D-91522 Ansbach
Telefon: +49 981 53-1300
Telefax: +49 981 53-981300

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten Art. 9 Absatz 2 h DSGVO in Verbindung mit

  • 22 Absatz 1 Nr. 1 b und Art.6 Abs.1a DSGVO) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wie lange dauert der Aufenthalt in der Adula Klinik?

Die Regelbehandlungsdauer beträgt 6 Wochen.

Kann die Behandlung auch kürzer oder länger sein?

Kürzere Behandlungen sind im Haus prinzipiell möglich, allerdings ist wichtig, dass bei einer Behandlungsdauer von unter 5 Wochen ein therapeutischer Prozess im Sinne des Therapiekonzepts nicht möglich ist. Der Aufenthalt kann dann lediglich das Ziel einer ersten Stabilisierung haben. Längere Behandlungen sind im Haus nur in akuten Ausnahmefällen möglich.

Kann ich in der Adula Klinik eine Rehabilitationsbehandlung (Reha) bekommen?

Nein, die Adula Klinik ist ein reines Akutkrankenhaus. Das heißt, dass wir ausschließlich akutstationäre Behandlungen anbieten, die über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Wie läuft die Kostenübernahme bei gesetzlich Krankenversicherten?

Von allen gesetzlich Versicherten benötigen wir für die Klärung der Kostenübernahme lediglich eine „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ (auch Einweisung genannt) mit einer Diagnose, die eine psychosomatische Krankenhausbehandlung rechtfertigt. Sie müssen diese Verordnung nicht an Ihre Krankenkasse weiterleiten – wir kümmern uns um die gesamte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Wie läuft die Kostenübernahme bei privat Krankenversicherten?

Von privat Versicherten benötigen wir im Vorfeld der Behandlung eine schriftliche Kostenzusage von Ihrer Versicherung und ggf. Ihrer Beihilfe. Häufig ist dafür eine fachärztliche Stellungnahme Ihres ambulanten Behandlers notwendig. Parallel zur Beantragung der Kostenzusage bei Ihrer Versicherung ist es sinnvoll Ihre restlichen Aufnahmeunterlagen bereits an uns zu senden.

Muss ich in der Adula Klinik eine Zuzahlung leisten?

Wie in jeder Akutklinik in Deutschland müssen gesetzlich Versicherte in den ersten 28 Behandlungstagen pro Kalenderjahr einen Betrag von 10 € am Tag leisten. Sollten Sie im laufenden Jahr noch nicht in einer Krankenhausbehandlung gewesen sein, werden also 280 € fällig. Befreiungen davon können im Bedarfsfall bei der Krankenkasse beantragt werden.

Gibt es in der Adula Klinik Einzelzimmer?

Zwei Drittel aller Zimmer im Haus sind Zweibettzimmer. Die reguläre Unterbringung erfolgt in Zweibettzimmern – dies entspricht auch unserem Behandlungskonzept, das Gemeinschaft und gegenseitige Unterstützung in den Mittelpunkt stellt. Sollte es Schwierigkeiten mit der/dem ZimmernachbarIn geben, wird das zum Gegenstand der Therapie gemacht und als Chance verstanden.

Eine Unterbringung im Einzelzimmer ist in drei Fällen möglich:

  1. Es gibt eine dringende medizinische Indikation für ein Einzelzimmer. So werden z.B. Menschen mit Schlafapnoe, die nachts ein Beatmungsgerät brauchen, in Einzelzimmern untergebracht.
  2. Sie haben eine private Krankenversicherung (bzw. Zusatzversicherung), die die Kosten für ein Einzelzimmer übernimmt.
  3. Sie zahlen den Aufschlag von 52€ pro Nacht selbst.

Im Sinne des Therapiekonzepts empfehlen wir eine Unterbringung im Zweibettzimmer.

Ich leide an einer körperlichen Erkrankung. Was ist dabei zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass unsere Klinik auf über 800 Metern in den Bergen gelegen ist! Die Luft ist also etwas dünner und es geht ständig bergauf oder -ab. Es finden täglich körperliche Aktivitäten wie Frühsport oder geführte Wanderungen (auch im Winter) statt. Sollten sie z.B. an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen oder anderen relevanten Einschränkungen leiden, prüfen Sie bitte im Vorfeld mit ihrem Arzt, ob Sie mit diesen Gegebenheiten zurechtkommen können. Im Zweifelsfall kann ihr behandelnder Arzt gerne mit unserer Aufnahmeabteilung Kontakt aufnehmen.

Kann ich in der Klinik vegetarisch bzw. vegan essen?

Jeder Patient kann frei zwischen Vollwertkost mit Fleisch und vegetarischer Kost wählen. Sollten Sie schon längere Zeit vegan leben, ist auch vegane Kost möglich. Bitte geben Sie uns dafür im Vorfeld Bescheid.

Ich habe Lebensmittelunverträglichkeiten. Kann in der Klink darauf eingegangen werden?

Wir haben eine Teil-BIO-zertifizierte Küche, die unsere Speisen frisch und angelehnt an die Ernährungsempfehlung von Dr. Bruker zubereitet. Zudem bieten wir laktose- und glutenfreie Ernährung an. Bei anderen Nahrungsunverträglichkeiten kontaktieren Sie bitte unsere Aufnahmeabteilung.

Werde ich von der Klinik „krank geschrieben“?

Wir bestätigen für alle Patienten die Anwesenheit in unserer Klinik mit einer sogenannten „Liegebescheinigung“, was gleichbedeutend mit einer „Krankschreibung“ ist.

Wie verbindlich sind die therapeutischen Vereinbarungen?

Die therapeutischen Vereinbarungen sind die Grundlage unserer gemeinsamen Arbeit und daher verpflichtend. Bitte lesen Sie sich die therapeutischen Vereinbarungen aufmerksam durch und prüfen Sie, ob Sie sich darauf einlassen wollen. Sollten Sie sich darauf nicht einlassen wollen, ist eine Behandlung in der Adula Klinik nicht möglich. Bedenken Sie bitte, dass Sie bei der Umsetzung der Vereinbarungen im Haus liebevoll therapeutisch begleitet werden.

Ist die Adula Klinik eine DBT-Klinik?

In der Adula Klinik wurden Elemente aus dem DBT-Programm in das Behandlungskonzept integriert. So haben Patienten mit Schwierigkeiten im Umgang mit starken Gefühlen und innerer Anspannung die Möglichkeit das entsprechende DBT-Modul unter therapeutischer Begleitung zu erarbeiten. Wichtig ist allerdings, dass wir keine reine DBT-Klinik sind und viele Elemente unserer Behandlung emotionsaktivierend wirken, was Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung auch überfordern kann.

Was ist der Unterschied zwischen der Hochgrat und der Adula Klinik?

Organisatorisch handelt es sich bei der Hochgrat und der Adula Klinik um getrennte Klinken. Beide haben denselben Eigentümer und dasselbe therapeutische Behandlungskonzept als Grundlage. Die Kliniken unterscheiden sich lediglich durch den Standort und die Größe. Gerne können Sie beide Kliniken bei den jeweiligen Besuchertagen kennenlernen.

Was bedeutet Kontaktfasten und ist es verpflichtend?

Das Kontaktfasten ist freiwillig. Es ist ein Angebot der Klinik und erleichtert den Einstieg in die Therapeutische Gemeinschaft und den Therapieprozess.

Darf ich Besuch bekommen?

In der Regel ist am Wochenende Besuch möglich.

An welchen Therapiegruppen werde ich teilnehmen?

Unser Vorgehen bei der Therapieplanung ist so, dass Sie als Patient im Aufnahmegespräch mit Ihrem Bezugstherapeuten zusammen besprechen, an welchen Therapiegruppen Sie teilnehmen werden. Dabei sollten Ihre Vorstellungen und Wünsche ebenso einbezogen werden, wie die diagnostische Einschätzung Ihres Bezugstherapeuten.

Überblick über das Einweisungs-Prozedere

Das Einweisungsprozedere in der Hochgrat Klinik